FLINTA*-Informationsabend – Gedenkdienst leisten

Montag, 23. Oktober, 18:30 Uhr, dieGretl (Einsiedlerplatz 7, 1050 Wien)


Dieser Informationsabend ist diesmal ausschließlich für FLINTA*-Personen. FLINTA* bedeutet: Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen.


Der Verein GEDENKDIENST bietet Interessierten im Rahmen eines Informationsabends am Donnerstag, den 23. Oktober 2023 um 18:30 Uhr die Möglichkeit, alles rund um den Gedenkdienst im Ausland und den Bewerbungsprozess zu erfahren. Ehemalige Gedenkdienstleistende werden von ihren persönlichen Erfahrungen, dem Arbeitsalltag, und vielen anderen Aspekten ihres Jahres im Ausland berichten. Im Anschluss wird es Gelegenheit für Fragen geben und in einer gemütlichen Atmosphäre mit Snacks und Getränken die Möglichkeit, den Verein besser kennenzulernen.


Warum ist dieser Informationsabend ausschließlich für FLINTA*-Personen? 1992, als der Verein GEDENKDIENST gegründet und erstmals Gedenkdienstleistende ins Ausland entsendet wurden, war dies nur für zivildienstpflichtige Personen möglich. Diese historische Tatsache spiegelt sich bis heute in unseren Bewerbungen und Jahrgängen wider. Erst seit 2016 können interessierte Personen unabhängig von ihrem Geschlecht Gedenkdienst leisten. Der Informationsabend dient daher als Safer Space um FLINTA*-Personen zu empowern und sich über einen Gedenkdienst im Ausland zu informieren.


Als staatlich anerkannte Trägerorganisation entsendet der Verein GEDENKDIENST seit 1992 engagierte Personen in Länder, in denen die NS-Diktatur und kollaborierende Staaten und Personen Verbrechen begangen und ermöglicht haben, in die Verfolgte flüchteten oder in denen heute noch Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik leben. Gedenkdienst ist die Arbeit an Gedenkstätten, an Forschungszentren und pädagogischen Einrichtungen, die sich mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust auseinandersetzen, bzw. an Betreuungseinrichtungen. Seit 2016 steht es im Sinne des Freiwilligengesetzes allen Personen gleichberechtigt offen, Gedenkdienst zu leisten. Zivildienstpflichtige Personen können sich Gedenkdienst als Zivilersatzdienst anrechnen lassen.


Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!