Bewerbung für den Jahrgang 2023/24

Wie bewerbe ich mich für einen Gedenkdienst?

Unsere Einsatzstellen werden jährlich am Jahresende für das Folgejahr vergeben, wir haben keine Wartelisten oder dergleichen. Die nächsten möglichen Termine zur Ausreise sind im August 2023 (Jahrgang 2023/24). Hier findest du nähere Informationen über unsere verschiedenen Einsatzstellen. Berechtigt einen Gedenkdienst zu leisten sind grundsätzlich alle Personen, die über eine österreichische Staatsbürger*innenschaft verfügen und alle Personen mit einer Staatsbürger*innenschaft eines anderen EU-Staates, sofern sie ihren Hauptwohnsitz (Meldung) in Österreich haben.

 

Bewerbungsfrist für den Jahrgang 2023/24 ist der 27. November 2022. Um Dich zu bewerben fülle bitte den elektronischen Bewerbungsbogen (>>pdf) aus. Ebenso bitten wir Dich ein Motivationsschreiben (ca. 1-2 A4 Seiten) zu verfassen, in dem Du erklärst, was Gedenkdienst für Dich bedeutet und warum Du es für wichtig hältst bzw. was Dich persönlich anspornt, Gedenkdienst zu leisten. Bewerbungsbogen und Motivationsschreiben schickst Du dann bitte per E-Mail an das Vereinsbüro. Das Auswahlseminar für den Jahrgang 2023/24 findet voraussichtlich am letzten  Dezemberwochenende vor Weihnachten 2022 je nach aktueller Situation entweder in Kierling (Klosterneuburg) oder online via Zoom statt. Da wir als Verein keine Basissubvention erhalten, sind wir gezwungen (sollte das Seminar physisch stattfinden können) eine Seminarpauschale in Höhe von 75 € pro Person einzuheben. Bei einem entsprechenden triftigen Grund können wir in Einzelfällen auch von der Pauschale absehen. Bitte beachte die Datenschutzerklärung in Bezug auf die Verarbeitung Deiner Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.

 

Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfehlen wir Dir, Dich für die Interessent*innen-Infomails anzumelden. Für weitere Informationen und Fragen steht das Vereinsbüro gerne zur Verfügung!

 

Fördersituation während des Gedenkdiensts

Grundsätzlich erhalten Gedenkdienstleistende während ihres Dienstes eine Förderung die durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) finanziert wird. Diese ist im Freiwilligen-Gesetz verankert und dient dazu einen Freiwilligendienst im Ausland (und somit auch den Gedenkdienst) zu ermöglichen.

 

Allerdings müssen wir betonen, dass diese monatliche Förderung für Gedenkdienstleistende leider nicht alle Kosten deckt. Je nach Einsatzstelle können monatliche Mehrkosten von 200-700 Euro dazukommen. Hier sei jedoch erwähnt, dass Gedenkdienstleistende auch während ihres Dienstes Familienbeihilfe beziehen können, wenn sie bereits davor anspruchsberechtigt waren. Für weitere Informationen und Fragen steht das Vereinsbüro gerne zur Verfügung.