Bewerbung für den Jahrgang 2024/25

Wie bewerbe ich mich für einen Gedenkdienst?

 

Unsere Einsatzstellen werden jährlich am Jahresende für das Folgejahr vergeben, wir haben keine Wartelisten oder dergleichen. Die Einsatzstellen für den Jahrgang 2024/25 wurden bereits besetzt und die Ausreise findet im August bzw. September 2024 statt. Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung ist der Jahrgang 2025/26 (Bewerbung bis Ende November 2024 // Ausreise August/September 2025). Nähere Informationen über unsere verschiedenen Einsatzstellen findest du >>hier. Berechtigt einen Gedenkdienst zu leisten sind grundsätzlich alle Personen, die über eine österreichische Staatsbürger*innenschaft verfügen und alle Personen mit einer Staatsbürger*innenschaft eines anderen EU-Staates, sofern sie ihren Hauptwohnsitz (Meldung) in Österreich haben.

 

Bewerbungsfrist für den Jahrgang 2025/26 ist Ende November 2024 (das genaue Datum wird hier ergänzt, sobald es feststeht). Um Dich zu bewerben fülle bitte den elektronischen Bewerbungsbogen (>>pdf) aus. Ebenso bitten wir Dich ein Motivationsschreiben (ca. eine A4 Seiten) zu verfassen, in dem Du erklärst, was Gedenkdienst für Dich bedeutet und warum Du es für wichtig hältst bzw. was Dich persönlich anspornt, Gedenkdienst zu leisten. Bewerbungsbogen und Motivationsschreiben schickst Du dann jeweils als PDF-Datei bitte per E-Mail an das Vereinsbüro. Das Auswahlseminar für den Jahrgang 2025/26 findet am letzten Dezemberwochenende vor Weihnachten 2025 (20.-22. Dezember) in Kierling (Klosterneuburg) statt. Das Seminar wird voraussichtlich auch dieses Jahr für Bewerber*innen kostenfrei stattfinden. Bitte beachte die Datenschutzerklärung in Bezug auf die Verarbeitung Deiner Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.

 

Um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfehlen wir Dir, Dich für die Interessent*innen-Infomails anzumelden. Für weitere Informationen und Fragen steht das Vereinsbüro gerne zur Verfügung!

 

Fördersituation während des Gedenkdiensts

 

Grundsätzlich erhalten Gedenkdienstleistende während ihres Dienstes eine Förderung die durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) finanziert wird. Diese ist im Freiwilligen-Gesetz verankert und dient dazu einen Freiwilligendienst im Ausland (und somit auch den Gedenkdienst) zu ermöglichen. Die Förderung soll dazu dienen, die Lebenshaltungskosten der Gedenkdienstleistenden (d.h. An- und Abreise, Miete der Unterkunft, Verpflegung, Transport vor Ort, etc.) zu stützen.

 

Allerdings müssen wir betonen, dass diese monatliche Förderung für Gedenkdienstleistende leider nicht alle Kosten deckt. Je nach Einsatzstelle können monatliche Mehrkosten von 200-700 Euro entstehen. Hier sei jedoch erwähnt, dass Gedenkdienstleistende auch während ihres Dienstes Familienbeihilfe beziehen können, wenn sie bereits davor anspruchsberechtigt waren. Für weitere Informationen und Fragen steht das Vereinsbüro gerne zur Verfügung.