4. Oktober 2018, 13:15 Uhr, Hörsaal C1 (Hof 2), Campus der
Wien/Altes AKH (Spitalgasse 2–4, 1090 Wien)
Diskriminierung und Diskriminierungsschutz
Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. Sie beginnt mit der feierlichen
Proklamierung, dass die Würde aller Menschen und ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte anerkannt werden. Gleiche Rechte zu verbürgen bedeutet auch, einen angemessenen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Um dies zu gewährleisten, wurden in den letzten Jahrzehnten etliche nationale und internationale rechtliche Regelwerke erlassen. Der Vortrag widmet sich entlang vieler aktueller Beispiele, die Diskriminierungen u.a. aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, sexuellen Orientierung oder einer Behinderung betreffen, der Frage, inwieweit das rechtliche Versprechen der Gleichheit in der Realität umsetzbar ist bzw. welche Schwierigkeiten und Herausforderungen damit verbunden sind. Das beginnt mit der Definition der jeweiligen Kategorien. Der Bogen spannt sich vom Arbeitsleben über den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bis hin zu diskriminierenden Werbungen und verhetzender Kommunikation. Dabei wird jeweils diskutiert, inwieweit mit den unterschiedlichen rechtlichen Behelfen das Ziel – Diskriminierungsschutz – tatsächlich erreicht werden kann.
Elisabeth Holzleithner, Professorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies, Universität Wien.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien im Rahmen der Ringvorlesung Abbau von exzessivem Nationalismus und Vorurteilen in unserer Gesellschaft von Oliver Rathkolb statt.